AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Team Flamingo – Transport-, Kurier- und Expressfahrten

zwischen
Team Flamingo
Inhaber: Hamza Goraya
Sudetenstr. 7, 35418 Buseck
E-Mail: info@team-flamingo.de
Telefon: 0151 24400645
nachfolgend „Team Flamingo“ genannt
und
dem jeweiligen Auftraggeber, nachfolgend „Kunde“ genannt.

1. Geltungsbereich und Rangfolge

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Transport-, Kurier-, Express- und Direktfahrten, die durch Team Flamingo angeboten, organisiert oder durchgeführt werden.

1.2 Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

1.3 Ergänzend gelten die frachtrechtlichen Vorschriften der §§ 407 ff. HGB. Bei grenzüberschreitenden Straßentransporten gelten zwingend die Regelungen der CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr), siehe Ziffer 13.

1.4 Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweils aktuellen Fassung, soweit diese AGB nichts Abweichendes regeln. Gegenüber Verbrauchern finden die ADSp keine Anwendung.

1.5 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Team Flamingo diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.6 Umzüge (Umzugsgut im Sinne des § 451 HGB), Entrümpelungen, Reinigungsleistungen, Möbelmontage, Etagenservice und sonstige Zusatzleistungen sind nur Vertragsgegenstand, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung von Leistungen auf der Webseite, in einem Preisrechner oder in Formularen stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, selbst ein Angebot abzugeben.

2.2 Mit Absenden einer Anfrage über die Webseite, per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder über ein sonstiges Kontaktformular gibt der Kunde ein Angebot ab. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn Team Flamingo den Auftrag in Textform bestätigt.

2.3 Team Flamingo ist nicht verpflichtet, jede Anfrage anzunehmen. Eine Ablehnung kann insbesondere erfolgen, wenn:

  • Angaben zur Sendung unvollständig sind,
  • Maße, Gewicht, Inhalt oder Warenwert unklar sind,
  • kein geeignetes Fahrzeug verfügbar ist,
  • die Ladung nicht transportfähig ist,
  • die Durchführung organisatorisch, rechtlich oder sicherheitstechnisch nicht möglich ist,
  • eine angeforderte Vorkasse nicht geleistet wurde.

2.4 Team Flamingo darf die Durchführung des Auftrags von einer Vorkasse abhängig machen, insbesondere bei Erstbeauftragung, kurzfristigen Aufträgen, Transporten mit Auslandsbezug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden. Wird eine angeforderte Vorkasse nicht rechtzeitig geleistet, kann Team Flamingo die Leistung zurückhalten und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

3. Leistungsumfang

3.1 Team Flamingo übernimmt die Abholung, Beförderung und Ablieferung der bestätigten Sendung vom vereinbarten Abholort zum vereinbarten Zielort.

3.2 Der Standardtransport umfasst die Beförderung der angegebenen und bestätigten Packstücke.

3.3 Nicht automatisch enthalten sind:

  • Verpackung der Ware,
  • Be- und Entladung,
  • Trageleistungen,
  • Etagenservice,
  • Möbelabbau oder Möbelaufbau,
  • Demontage oder Montage,
  • Verpackungsmaterial,
  • besondere Ladehilfsmittel,
  • Einlagerung,
  • Zollabwicklung,
  • Gefahrguttransport,
  • temperaturgeführter Transport.

3.4 Solche Zusatzleistungen sind nur Bestandteil des Auftrags, wenn sie ausdrücklich vereinbart und durch Team Flamingo bestätigt wurden.

4. Erforderliche Angaben des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für den Transport notwendigen Angaben vollständig und richtig zu machen. Dazu gehören insbesondere:

  • Abholadresse,
  • Lieferadresse,
  • gewünschter Abhol- und Lieferzeitraum,
  • Ansprechpartner mit Telefonnummer an Abhol- und Lieferort,
  • Anzahl der Packstücke,
  • Maße der Packstücke,
  • Gewicht der Packstücke,
  • Art und Inhalt der Sendung,
  • Warenwert,
  • besondere Eigenschaften der Ware,
  • Hinweise zu Empfindlichkeit, Zerbrechlichkeit und Stapelbarkeit,
  • Angaben zu Zufahrt, Haltemöglichkeit, Etage, Aufzug und Trageweg,
  • Angaben dazu, ob Hilfe beim Be- oder Entladen benötigt wird,
  • benötigte Ladehilfsmittel,
  • besondere Dokumente oder Genehmigungen.

4.2 Die Angaben des Kunden sind Grundlage für Prüfung, Fahrzeugauswahl, Preisberechnung und Durchführung. Sie sind für den Kunden mit Abgabe seines Angebots verbindlich.

4.3 Änderungen, insbesondere bei Gewicht, Volumen, Anzahl der Packstücke oder Adressen, sind Team Flamingo unverzüglich in Textform mitzuteilen. Bei wesentlichen Änderungen darf Team Flamingo den Preis entsprechend anpassen, Zusatzkosten berechnen oder, wenn eine Durchführung zu den geänderten Bedingungen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, vom Vertrag zurücktreten. Bereits entstandene Kosten trägt der Kunde, soweit er die Ursache zu vertreten hat.

4.4 Ändert sich eine Abhol- oder Lieferadresse weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholbeginn, wird die dadurch entstehende Differenz der Fahrstrecke mit 1,00 € je Kilometer verrechnet; Minderkilometer werden in gleicher Höhe gutgeschrieben.

4.5 Fehlerhafte, unvollständige oder verspätet mitgeteilte Angaben können zu Mehrkosten, Verzögerungen, Ablehnung oder Abbruch des Auftrags führen. Daraus entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

5. Fahrzeugauswahl und Ladevolumen

5.1 Die auf der Webseite dargestellten Fahrzeugtypen, beispielsweise Kurier-Van oder Transporter, sind Tarifkategorien zur Einordnung des benötigten Ladevolumens und Gewichts. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell, eine bestimmte Marke oder ein bestimmtes Kennzeichen besteht nicht.

5.2 Team Flamingo setzt ein geeignetes Fahrzeug ein, das für die bestätigte Ladung ausreichend dimensioniert ist.

5.3 In den vereinbarten Transportkosten ist nur die ausdrücklich angegebene und bestätigte Sendung enthalten.

5.4 Stellt sich heraus, dass die Ware aufgrund von Gewicht, Volumen, Form, Menge oder Beschaffenheit nicht in das vorgesehene Fahrzeug passt, darf Team Flamingo nach eigener Wahl ein größeres oder ein zusätzliches Fahrzeug einsetzen; sind beide Varianten möglich, wird die für den Kunden kostengünstigere gewählt. Team Flamingo darf in diesem Fall den Preis entsprechend anpassen oder den Auftrag ablehnen oder abbrechen, wenn eine sichere Durchführung nicht möglich ist.

5.5 Mehrkosten trägt der Kunde, wenn die Abweichung auf falschen, unvollständigen oder geänderten Angaben des Kunden beruht.

6. Verpackung, Transportfähigkeit und Ladungssicherung

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware transportfähig, sicher und ausreichend verpackt bereitzustellen. Die Verpackung muss die Ware vor den üblichen Belastungen des Transports schützen, insbesondere vor Druck, Stoß, Vibration und Temperaturschwankungen.

6.2 Die Außenverpackung muss ausreichend fest und druckstabil sein und den Inhalt vollständig umschließen. Die Innenverpackung muss den Inhalt fixieren und allseitig polstern. Der Verschluss muss so ausgeführt sein, dass die Sendung während des Transports sicher zusammenhält. Verpackungen dürfen keine scharfen Kanten, Spitzen oder hervorstehenden Teile aufweisen.

6.3 Flüssigkeiten werden nur befördert, wenn sie bruchsicher verpackt und gegen Auslaufen geschützt sind. Geräte und Maschinen sind nur transportfähig, wenn Betriebsstoffe wie Öl oder Kraftstoff abgelassen oder sicher gegen Austreten verschlossen sind.

6.4 Die Ware muss eine Ladungssicherung mit Spanngurten oder vergleichbaren Mitteln zulassen. Nicht stapelbare Ware ist vom Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich als solche zu kennzeichnen.

6.5 Nicht ausreichend verpackte, beschädigte, instabile oder nicht transportfähige Ware kann Team Flamingo ablehnen. Der Kunde haftet für Schäden, Mehrkosten und Verzögerungen, die durch mangelhafte Verpackung, falsche Angaben oder nicht transportfähige Ware entstehen; ist der Kunde Verbraucher, haftet er insoweit nur bei Verschulden (§ 414 HGB).

7. Be- und Entladung

7.1 Be- und Entladung sind nicht automatisch Bestandteil des Transportauftrags. Sie sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart und durch Team Flamingo bestätigt wurden.

7.2 Ist keine Be- oder Entladung durch Team Flamingo vereinbart, muss der Kunde sicherstellen, dass die Ware am Abholort verladebereit bereitsteht und am Zielort durch den Empfänger entladen werden kann. Die Übernahme und Übergabe erfolgen in diesem Fall an der vom Fahrzeug aus zugänglichen Stelle der jeweiligen Adresse, in der Regel ebenerdig am Fahrzeug.

7.3 Bei Packstücken über 20 kg Einzelgewicht, Sendungen über 100 kg Gesamtgewicht oder sperrigen und unhandlichen Gütern hat der Kunde dafür zu sorgen, dass am Abhol- und Lieferort ausreichend Hilfspersonal und geeignete Ladehilfsmittel zur Verfügung stehen, sofern keine Be- und Entladung durch Team Flamingo vereinbart wurde.

7.4 Team Flamingo ist für die betriebssichere Verladung im Fahrzeug verantwortlich. Die beförderungssichere Bereitstellung und Verpackung der Ware liegt beim Kunden, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

7.5 Trageleistungen, Etagenservice, Möbelabbau, Möbelaufbau, Verpackung, Demontage oder Montage sind nur geschuldet, wenn diese Leistungen ausdrücklich vereinbart wurden.

8. Zufahrt, Haltemöglichkeit und Zugang

8.1 Der Kunde muss sicherstellen, dass Abhol- und Lieferort mit dem vorgesehenen Fahrzeug erreichbar sind. Dazu gehören insbesondere:

  • ausreichende Zufahrt,
  • geeignete Haltemöglichkeit,
  • Ladezone oder Stellplatz,
  • freier Zugang zur Ware und zum Gebäude oder Gelände,
  • erreichbarer Ansprechpartner,
  • rechtzeitige Bereitstellung der Sendung,
  • freie Wege für Be- und Entladung,
  • gegebenenfalls Genehmigungen für Halteverbote, Ladezonen oder Zufahrten.

8.2 Ist eine Abholung oder Lieferung aufgrund fehlender Zufahrt, fehlender Haltemöglichkeit, fehlender Ansprechpartner, nicht bereitstehender Ware oder anderer vom Kunden zu vertretender Umstände nicht möglich, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten. Dazu können insbesondere zählen: Wartezeiten, Umwege, erneute Zustellung, Rücktransport, Einlagerung, zusätzliche Anfahrt, zusätzliche Arbeitszeit sowie Parkgebühren und Sondergenehmigungen.

9. Wartezeiten und Standgeld

9.1 Im vereinbarten Preis enthalten sind jeweils bis zu 15 Minuten Wartezeit an der Abholstelle und bis zu 15 Minuten Wartezeit an der Lieferstelle, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9.2 Darüber hinausgehende Wartezeiten werden mit 30,00 € je angefangene Stunde berechnet; bei Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht mit 60,00 € je angefangene Stunde, sofern kein anderer Betrag vereinbart wurde.

9.3 Wartezeit entsteht insbesondere, wenn:

  • die Ware nicht bereitsteht,
  • der Ansprechpartner nicht erreichbar ist,
  • die Zufahrt blockiert ist,
  • Be- oder Entladung nicht möglich ist,
  • notwendige Informationen oder Dokumente fehlen,
  • der Empfänger die Ware nicht annimmt.

9.4 Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt Team Flamingo vorbehalten.

10. Termine und Lieferfristen

10.1 Angegebene Abhol- und Lieferzeiten sind voraussichtliche Zeitfenster. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als Fixtermin bestätigt wurden.

10.2 Für Verzögerungen aufgrund von Umständen, die Team Flamingo auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen es nicht abwenden konnte, insbesondere Verkehr, Wetter, Baustellen, Kontrollen, Unfälle, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt, wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen (§ 426 HGB) nicht gehaftet. Im Übrigen richtet sich die Haftung für Lieferfristüberschreitungen nach Ziffer 15.

10.3 Fixtermine, Nachtfahrten, Wochenendfahrten, Feiertagsfahrten oder besonders kurzfristige Transporte können gesondert berechnet werden.

11. Ausgeschlossene Güter und Wertgrenzen

11.1 Vom Transport ausgeschlossen sind, sofern keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde:

  • Bargeld, gültige Zahlungsmittel, Kredit- und Guthabenkarten,
  • Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine und Uhren von außergewöhnlichem Wert,
  • Wertpapiere und übertragbare Handelspapiere,
  • Kunstwerke, Unikate und Briefmarken,
  • Waffen jeder Art, Waffenzubehör und Munition,
  • illegale Waren und Drogen,
  • Gefahrgut im Sinne der nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften,
  • lebende Tiere sowie Teile oder sterbliche Überreste von Tieren oder Menschen,
  • leicht verderbliche oder temperaturempfindliche Waren,
  • Flüssigkeiten ohne bruchsichere und auslaufgeschützte Verpackung,
  • Geräte und Maschinen mit nicht abgelassenen oder nicht gesicherten Betriebsstoffen,
  • besonders zerbrechliche Waren ohne geeignete Verpackung,
  • nicht ausreichend verpackte Güter,
  • Umzugsgut im Sinne des § 451 HGB (siehe Ziffer 12),
  • Briefsendungen im Sinne des Postgesetzes,
  • Sendungen an Postfächer, Packstationen oder vergleichbare Einrichtungen,
  • Güter, deren Transport gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstößt.

11.2 Sendungen mit einem Warenwert über 5.000,00 € (bei Verbrauchern) bzw. über 25.000,00 € (bei Unternehmern) werden nur nach ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung befördert.

11.3 Der Kunde muss Team Flamingo vor Auftragserteilung auf besondere Eigenschaften der Ware hinweisen. Verschweigt der Kunde solche Eigenschaften, haftet er für daraus entstehende Schäden, Kosten, Bußgelder und Ansprüche Dritter; ist der Kunde Verbraucher, haftet er nur bei Verschulden (§ 414 HGB).

12. Gefahrgut, Sondergüter und Umzugsgut

12.1 Gefahrgut, temperaturgeführte Transporte, besonders wertvolle Waren, empfindliche technische Geräte, Maschinen, Kunstgegenstände oder sonstige Sondergüter werden nur transportiert, wenn Team Flamingo diese ausdrücklich angenommen hat.

12.2 Umzugsgut und persönliche Effekten werden nur nach ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung befördert. In diesem Fall gelten ergänzend die besonderen gesetzlichen Regelungen der §§ 451 ff. HGB.

12.3 Der Kunde muss vor Auftragserteilung alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Hinweise bereitstellen.

12.4 Team Flamingo darf die Durchführung ablehnen, wenn die gesetzlichen, technischen oder organisatorischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

13. Internationale Transporte

13.1 Grenzüberschreitende Transporte erfolgen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart und durch Team Flamingo bestätigt wurden.

13.2 Bei grenzüberschreitenden Straßengütertransporten gelten zwingend die Regelungen der CMR, soweit deren Anwendungsbereich eröffnet ist.

13.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle für den grenzüberschreitenden Transport erforderlichen Dokumente, Informationen, Zollunterlagen und Genehmigungen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen, bei erforderlicher Zollabfertigung mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Abholbeginn.

13.4 Mehrkosten, Verzögerungen oder Schäden aufgrund fehlender oder fehlerhafter Dokumente trägt der Kunde, soweit er die Ursache zu vertreten hat. Zölle, Ein- und Ausfuhrabgaben trägt der Kunde.

14. Transportversicherung und erhöhte Haftung

14.1 Eine zusätzliche Transportversicherung kann auf Wunsch des Kunden angefragt oder vereinbart werden. Sie dient der zusätzlichen Absicherung der Ware bis zum angegebenen und bestätigten Warenwert und erweitert den Schutz im Rahmen der jeweiligen Versicherungsbedingungen.

14.2 Auf Wunsch des Kunden kann für innerdeutsche Transporte in Textform eine höhere Haftungsgrenze von bis zu 40 Rechnungseinheiten je Kilogramm vereinbart werden (§ 449 HGB). Eine solche Vereinbarung wird gesondert vergütet.

14.3 Ohne zusätzliche Transportversicherung oder gesonderte Haftungsvereinbarung gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen und die gesetzlichen Haftungshöchstbeträge nach Ziffer 15.

14.4 Der Kunde ist verpflichtet, Warenwert, Inhalt, Maße, Gewicht und besondere Eigenschaften der Ware vollständig und richtig anzugeben. Eine Absicherung besteht nur bis zum angegebenen und bestätigten Warenwert sowie nach Maßgabe der jeweiligen Versicherungsbedingungen. Für ausgeschlossene, falsch deklarierte oder nicht ausreichend verpackte Güter kann der Versicherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

15. Haftung

15.1 Team Flamingo haftet für Verlust und Beschädigung des Gutes sowie für Lieferfristüberschreitungen nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 425 ff. HGB. Bei grenzüberschreitenden Straßentransporten haftet Team Flamingo zwingend nach Art. 17 ff. CMR.

15.2 Die Haftung für Verlust oder Beschädigung des Gutes ist auf den gesetzlichen Höchstbetrag von 8,33 Rechnungseinheiten (Sonderziehungsrechte) je Kilogramm des Rohgewichts begrenzt (§ 431 HGB, Art. 23 CMR), sofern keine höhere Haftung nach Ziffer 14 vereinbart wurde.

15.3 Die Haftung für Lieferfristüberschreitungen ist bei innerdeutschen Transporten auf das Dreifache der Fracht (§ 431 Abs. 3 HGB), bei grenzüberschreitenden Transporten auf die einfache Fracht (Art. 23 Abs. 5 CMR) begrenzt.

15.4 Team Flamingo ist von der Haftung befreit, soweit der Schaden auf gesetzlichen Haftungsausschlussgründen beruht (§§ 426, 427 HGB, Art. 17 CMR), insbesondere auf:

  • unzureichender Verpackung oder Kennzeichnung durch den Kunden,
  • Behandlung, Verladung oder Entladung durch den Kunden oder Dritte,
  • der natürlichen Beschaffenheit der Ware,
  • falschen, unvollständigen oder nicht mitgeteilten Angaben zur Ware,
  • Umständen, die Team Flamingo auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden konnte.

15.5 Für Schäden, die nicht den frachtrechtlichen Haftungsregelungen unterliegen, gilt: Team Flamingo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Team Flamingo nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die zwingenden frachtrechtlichen Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

16. Schadensanzeige

16.1 Äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste sind spätestens bei Ablieferung anzuzeigen, möglichst mit Vermerk auf dem Abliefernachweis, Lieferschein oder einer sonstigen Empfangsbestätigung.

16.2 Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen. Die Überschreitung der Lieferfrist ist Team Flamingo innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen; andernfalls erlöschen Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist (§ 438 Abs. 3 und 4 HGB).

16.3 Wird eine Sendung nicht innerhalb von 20 Tagen, bei grenzüberschreitenden Transporten nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Lieferfrist abgeliefert, kann sie nach Maßgabe des § 424 HGB bzw. Art. 20 CMR als verloren behandelt werden.

16.4 Fotos, Belege und weitere Nachweise sind zur Prüfung des Schadens aufzubewahren und Team Flamingo auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

17. Verjährung

Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren nach § 439 HGB, bei grenzüberschreitenden Transporten nach Art. 32 CMR. Für Ansprüche, die diesen Vorschriften nicht unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

18. Zahlung

18.1 Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung per Vorkasse, Rechnung, Überweisung, Barzahlung oder über ein anderes vereinbartes Zahlungsmittel. Team Flamingo darf die Durchführung des Auftrags in den in Ziffer 2.4 genannten Fällen von Vorkasse abhängig machen.

18.2 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen, sofern auf der Rechnung keine andere Frist angegeben ist.

18.3 Bei Zahlungsverzug kann Team Flamingo gesetzliche Verzugszinsen, Mahnkosten und weitere gesetzlich zulässige Kosten geltend machen, einschließlich der Kosten einer notwendigen Rechtsverfolgung.

18.4 Zusatzkosten, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten waren, können zusätzlich berechnet werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Wartezeiten und Standgeld nach Ziffer 9,
  • Umwege und Mehrkilometer, insbesondere infolge kurzfristiger Adressänderungen nach Ziffer 4.4,
  • zusätzliche Packstücke, höheres Gewicht oder höheres Ladevolumen,
  • erneute Zustellversuche, Rücktransport und Einlagerung,
  • Parkgebühren, Maut, Fähren und Sondergenehmigungen,
  • Zölle, Ein- und Ausfuhrabgaben,
  • zusätzliche Lade- oder Trageleistungen.

18.5 Dieselzuschlag (nur gegenüber Unternehmern): Verändert sich der Dieselpreis gegenüber dem Basiswert von 1,571 € netto je Liter (BGL-Wert vom 08.06.2026), ist Team Flamingo berechtigt, einen Dieselzuschlag zu erheben, und verpflichtet, eine entsprechende Preisminderung weiterzugeben. Maßgeblich ist die Dieselpreisinformation EU des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e. V., abrufbar unter www.bgl-ev.de, in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung aktuellen Fassung. Je 1 Cent (netto) Abweichung je Liter erhöht oder ermäßigt sich der vereinbarte Netto-Frachtpreis um 0,2 %. Der Zuschlag oder Abschlag wird als gesonderte Position auf der Rechnung ausgewiesen. Team Flamingo kann auf die Erhebung eines Zuschlags ganz oder teilweise verzichten; ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht. Gegenüber Verbrauchern erfolgt keine nachträgliche Preisanpassung; maßgeblich ist der bestätigte Preis.

19. Stornierung durch den Kunden

19.1 Der Kunde kann den Auftrag bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Abholbeginn kostenfrei stornieren.

19.2 Danach kann Team Flamingo folgende Pauschalen berechnen:

  • bei Stornierung weniger als 48 Stunden, aber mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholbeginn: ein Drittel der vereinbarten Fracht,
  • bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholbeginn, jedoch vor Beginn der Anfahrt zur Abholstelle: 50 % der vereinbarten Fracht,
  • nach Beginn der Anfahrt zur Abholstelle: 80 % der vereinbarten Fracht.

19.3 Transportrücktrittsschutz (Stornoschutz): Der Kunde kann bei Auftragserteilung gegen Aufpreis einen Transportrücktrittsschutz buchen. Mit gebuchtem Transportrücktrittsschutz reduzieren sich die Pauschalen nach Ziffer 19.2 auf 10 % (weniger als 48, aber mindestens 24 Stunden), ein Drittel (weniger als 24 Stunden, vor Beginn der Anfahrt) bzw. 50 % (nach Beginn der Anfahrt). Der Transportrücktrittsschutz ist eine vertragliche Zusatzleistung von Team Flamingo und keine Versicherung.

19.4 Bereits erbrachte oder begonnene Fremdleistungen sowie bereits angefallene Fremdkosten, insbesondere für Fähren, Maut, Genehmigungen, Verzollung oder Standgelder, werden bei Stornierung oder Terminverschiebung zusätzlich in voller Höhe berechnet.

19.5 Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden oder Aufwand entstanden ist. Team Flamingo bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Das gesetzliche Kündigungsrecht des Kunden (§ 415 HGB) bleibt unberührt.

20. Ablehnung, Einstellung und Rücktritt durch Team Flamingo

20.1 Team Flamingo darf einen Auftrag ablehnen, abbrechen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn eine sichere, rechtmäßige oder zumutbare Durchführung nicht möglich ist. Das gilt insbesondere bei:

  • falschen oder unvollständigen Angaben,
  • Überladung,
  • nicht transportfähiger Ware,
  • ausgeschlossenen Gütern,
  • Gefahrgut ohne vorherige Vereinbarung,
  • fehlender Verpackung,
  • fehlender Zufahrt,
  • fehlendem Ansprechpartner,
  • fehlender Zahlung,
  • Gefahr für Personen, Fahrzeuge oder Ware,
  • behördlichen oder rechtlichen Hindernissen.

20.2 Stellt sich erst nach Übernahme heraus, dass eine Sendung nicht den vereinbarten Bedingungen entspricht, darf Team Flamingo die weitere Beförderung einstellen, ein angemessenes Zusatzentgelt verlangen oder die Sendung zurückgeben oder zur Abholung bereithalten. Bei einer solchen Rückgabe darf Team Flamingo eine Aufwandsentschädigung von pauschal einem Drittel des vereinbarten Entgelts berechnen; dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Aufwand überhaupt nicht oder wesentlich geringer entstanden ist.

20.3 Bereits entstandene Kosten können dem Kunden berechnet werden, soweit der Kunde die Ursache zu vertreten hat.

20.4 Wird Team Flamingo durch Überladung oder falsche Angaben des Kunden behördlichen Maßnahmen oder Bußgeldern ausgesetzt, stellt der Kunde Team Flamingo von sämtlichen daraus entstehenden Kosten frei, soweit er die Ursache zu vertreten hat; ist der Kunde Verbraucher, gilt dies nur bei Verschulden.

21. Mitwirkungspflichten des Kunden

21.1 Der Kunde muss während des Transports erreichbar sein oder eine verantwortliche Kontaktperson mit Erreichbarkeit benennen. An Abhol- und Lieferort muss jeweils eine empfangs- oder übergabeberechtigte Person erreichbar sein.

21.2 Der Kunde muss notwendige Dokumente, Zugangsdaten, Genehmigungen und Informationen rechtzeitig bereitstellen.

21.3 Holt Team Flamingo während der Durchführung eine Weisung des Kunden ein, hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Stunden, eine ausführbare Weisung zu erteilen. Andernfalls darf Team Flamingo nach Ziffer 23 verfahren.

21.4 Ist eine Durchführung oder Fortsetzung des Transports aufgrund fehlender Mitwirkung nicht möglich, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten.

22. Ablieferung und Empfang

22.1 Die Zustellung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die Übergabe erfolgt gegen Empfangsbestätigung; eine Bestätigung in digitaler Form wird anerkannt.

22.2 Die Übergabe erfolgt an den Empfänger oder an eine Person, bei der nach den Umständen davon ausgegangen werden kann, dass sie zur Annahme berechtigt ist. Dazu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Haushaltsangehörige oder Mitarbeiter sowie durch Vollmacht berechtigte Dritte. Bei Sendungen an Verbraucher ist auch eine Übergabe an unmittelbare Nachbarn zulässig, sofern der Kunde dem nicht widersprochen hat; über eine solche Übergabe wird der Kunde in Textform unter Angabe von Ort und Zeit informiert. Bei gewerblichen Empfängern erfolgt die Übergabe an eine am Lieferort anwesende empfangsberechtigte Person.

22.3 Es wird jeweils ein Abhol- und ein Zustellversuch durchgeführt. Weitere Versuche können als Zusatzleistung beauftragt und berechnet werden.

23. Unzustellbare Sendungen

23.1 Eine Sendung gilt als unzustellbar, wenn sie nicht abgeholt oder nicht zugestellt werden kann, insbesondere wegen:

  • falscher oder unvollständiger Adresse,
  • fehlender Erreichbarkeit von Ansprechpartner oder Empfänger,
  • Annahmeverweigerung,
  • fehlender Entladehilfe nach Ziffer 7.3,
  • fehlender Zufahrt oder Zugangsberechtigung,
  • nicht erfüllter Transportvoraussetzungen.

23.2 Team Flamingo wird den Kunden in einem solchen Fall kontaktieren und um Weisung bitten. Geht innerhalb angemessener Frist keine ausführbare Weisung ein, darf Team Flamingo die Sendung auf Kosten des Kunden zurückbefördern oder einlagern.

23.3 Eine Verwertung der Sendung ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 419 HGB nach vorheriger Androhung und Fristsetzung zulässig. Ein Verwertungserlös wird nach Abzug der entstandenen Kosten an den Kunden ausgekehrt.

23.4 Entstehen durch Unzustellbarkeit Wartezeiten, erneute Zustellung, Rücktransport, Einlagerung oder weitere Kosten, trägt diese der Kunde, soweit er die Ursache zu vertreten hat.

24. Ladehilfsmittel und Verpackungsmaterial

24.1 Ladehilfsmittel, Paletten, Rollwagen, Kartons, Gurte oder sonstiges Verpackungs- und Transportmaterial werden nur zurückgeführt, getauscht oder ersetzt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

24.2 Ohne gesonderte Vereinbarung besteht keine Pflicht zur Rückführung oder zum Tausch von Paletten, Ladehilfsmitteln oder Verpackungsmaterial. Kosten für Rückführung, Tauschrisiken oder Ersatz können gesondert vereinbart und berechnet werden.

25. Subunternehmer und Dritte

25.1 Team Flamingo darf zur Durchführung des Transports geeignete Subunternehmer oder Dritte einsetzen. Der Einsatz erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Mindestlohngesetzes.

25.2 Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass der Transport ausschließlich durch eigene Mitarbeiter oder eigene Fahrzeuge von Team Flamingo durchgeführt wird.

26. Verbraucherinformationen und Widerrufsrecht

26.1 Bei Verträgen über die Beförderung von Waren, die für die Durchführung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, auch wenn der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde.

26.2 Soweit im Einzelfall dennoch ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher hierüber gesondert belehrt.

26.3 Beginnt Team Flamingo auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Leistung, gelten die gesetzlichen Regelungen zum anteiligen Wertersatz und zum Erlöschen des Widerrufsrechts.

27. Datenschutz

27.1 Personenbezogene Daten werden zur Bearbeitung der Anfrage, Durchführung des Auftrags, Kommunikation, Abrechnung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach Maßgabe der DSGVO verarbeitet.

27.2 Zur Durchführung des Auftrags dürfen Daten im erforderlichen Umfang an eingesetzte Subunternehmer übermittelt werden. Empfangsbestätigungen, auch in digitaler Form, werden zu Nachweiszwecken gespeichert.

27.3 Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Team Flamingo.

28. Aufrechnung und Zurückbehaltung

28.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt unberührt.

28.2 Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

28.3 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.

29. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit diese AGB keine besonderen Regelungen enthalten, gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die frachtrechtlichen Regelungen des Handelsgesetzbuchs. Die zwingenden Regelungen der CMR bei grenzüberschreitenden Transporten bleiben unberührt.

30. Gerichtsstand

30.1 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Team Flamingo, soweit gesetzlich zulässig.

30.2 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

31. Schlussbestimmungen

31.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

31.2 Individuelle Vereinbarungen zwischen Team Flamingo und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

Stand: 11.06.2026